zur anspruchsvollen erhöhung der privatsphäre in büroraumen oder als gegenlaufschutz (anlaufschutz) nach DIN 32975 -
bei ganzglaselementen (BGI/GUV-I 669) vorgeschrieben.
unsere folien bieten jede menge kreativen spielraum und sind auch durch bedruckung farblich gestaltbar. jederzeit wieder ablösbar und weit über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren hinaus haltbar.
DIN 32975
der name der norm lautet "gestaltung visueller informationen im öffentlichen raum zur barrierefreien nutzung". darunter fällt auch die kennzeichnung von hindernissen gemäß dieser "barrierefreiheitsnorm für sehbehinderte menschen" nach DIN 32975.
sie erleichtert das erkennen und damit die orientierung. menschen mit einschränkungen im visuellen bereich werden durch kennzeichnung von beleuchtung, kontrast, farbkombinationen und zeichengröße in abhängigkeit vom betrachterabstand gemäß dieser norm geholfen, mobiler und sicherer zu werden und sich selbstständig zu orientieren; auch für nichtsehbehinderte werden diese optischen informationen so komfortabler sichtbar. eine bessere kennzeichnung von hindernissen erhöht die sicherheit.